Unser Zuchtverein
Zuchtvoraussetzungen im HZV
Wir züchten nach FCI Standard 190. Unsere Züchter und deren Zuchttiere müssen vor Beginn ihrer Zuchttätigkeit eine Reihe von Mindestanforderungen erfüllen.
Es darf nur mit erbgesunden, wesensfesten und reinrassigen Hovawarten nach FCI-Standard 190 gezüchtet werden. Erbgesund ist ein Hovawart dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, verhaltenssicher und sozialverträglich ist, jedoch keine erblichen Defekte hat, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten.
Die Zucht von gesunden Hunden hat im HZV höchste Priorität.
Erbliche Defekte und Krankheiten werden vom HZV erfasst, der Zuchtbuchstelle gemeldet, bewertet und züchterisch bekämpft.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, seinen Hovawart nur nach den Bestimmungen der HZV-Zuchtordnung zur Zucht zu verwenden.
Züchter:
- Teilnahme an Züchterschulungen in 2 jährlichen Abständen
- Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (Erfüllung von Mindestanforderungen bzgl. der Platzverhältnisse, Gestaltung der Aufzuchtstätte) mit Erteilung
- eines sogenannten ZWINGERSCHUTZES
- Festlegung eines ZWINGERNAMEN
Zuchthund:
- Für Zuchthündinnen und Deckrüden ist es Pflicht HD/ED/OCD Röntgen und den DM (Degenerative Myelopathie) Test durchführen zu lassen.
- Es dürfen nur Hunde verpaart werden, die DM- freie oder nur Träger hervorbringen.
- Die HD / ED / OCD Untersuchung besteht aus einer tierärztlichen Untersuchung (Röntgenaufnahme) und einer gutachterlichen Beurteilung der Röntgenaufnahme durch eine von des HZV benannten Stelle die Mitglied des GRSK e.V. ( http://www.grsk.org ) ist.
Sie müssen vor der Zuchtzulassung den Befund A oder B vorweisen, ein Elternteil muss HD-Grad A aufweisen. - Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung. Die inhaltlichen Schwerpunkte der ZTP regelt die Prüfungsordnung. In der ZTP findet eine eingehende Beurteilung des Wesens und des Erscheinungsbildes statt, mit dem Ziel, die Qualität der Zuchttiere zu erhalten und zu verbessern sowie für die Zucht nicht geeignete Tiere im Interesse der Rasse von der Zucht auszuschließen.
Alle Würfe werden von unseren ZUCHTWARTEN begleitet und vor Abgabe an die Welpenkäufer einer WURFABNAHME unterzogen. Dabei wird die Aufzuchtstätte, die Entwicklung und Pflegezustand der Welpen und Mutterhündin sowie eine Beurteilung der Welpen vorgenommen. Alle HZV-Welpen sind mit TRANSPONDERCHIP versehen, mehrfach entwurmt und geimpft. Die Abgabe erfolgt immer erst nach vollendeter 8. Lebenswoche und Erreichen des geforderten Abgabegewichtes.
WAS WIR SONST NOCH MACHEN…
Der HZV veranstaltet jährlich Wanderungen, zu der alle Hovawartfreunde und -Interessierte herzlich eingeladen sind.